Generationenwechsel im Eigenheim
Wie Eltern und erwachsene Kinder ein Grundstück gemeinsam vorteilhaft nutzen
Bei einer Hausübergabe an die jüngere Generation gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine häufig genutzte Möglichkeit besteht darin, dass die jüngere Generation im Elternhaus einziehen, während die Eltern in eine eigene Wohnung im selben Haus oder in ein eigenes TinyHouse im Garten umziehen. Dadurch bleibt die Privatsphäre für beide Parteien erhalten und die Familie kann dennoch zusammenwohnen. Das fördert die emotionale Nähe, den Zusammenhalt in der Familie und schafft für beide Seiten neue Freiräume:
- Die (Groß)Eltern sind in Rufweite, wenn es z.B. um die zeitweise Kinderbetreuung geht
- Die (erwachsenen) Kinder können bei Einkäufen gleich Vorräte für die Eltern mitbringen
- Die Kinder können den Eltern im Haushalt helfen - und umgekehrt!
- Der Garten wird gemeinsam genutzt und gepflegt
- Die Gefahr der Vereinsamung wird gemildert, wenn ein Großelternteil verstirbt
- Im Bedarfsfall sind Pflegeleistungen innerhalb der Familie einfacher zu organisieren
Auf einen Blick
Tiny House – eine großartige (kleine) LösungHausumbau zur Einliegerwohnung – für ältere Gebäude empfohlenWeitere Varianten, damit die Familie zusammenbleibtDie geeignete Lösung für Sie? Wir beraten Sie!Hausübergabe frühzeitig planen und vorbereitenVererben mit warmer HandDie Steuerfalle: Steuern bei der Hausübergabe!Tiny House oder Umbau: Ökologischer als zwei Häuser
Tiny House – eine großartige (kleine) Lösung
Ein Tiny House stellt hier eine großartige Möglichkeit dar. Lediglich der private Bereich “Schlafzimmer”, “Küche” und “Bad” wird für die Eltern in das Tiny House verlegt. Andere Bereiche, wie Werkstatt, Terrasse, Garten, Gewächshaus können gemeinsam genutzt werden.
Es gibt allerdings gewisse Voraussetzungen für ein Tiny House:
Es gibt allerdings gewisse Voraussetzungen für ein Tiny House:
- Die Grundstücksfläche muss groß genug für das Tiny House sein.
- Im Bebauungsplan der Gemeinde, muss eine Bebauung im gewünschten Bereich des Gartens erlaubt sein.
- Ein Wasser-, Abwasser- und Stromanschluss muss geschaffen werden
- Für dauerhaft bewohnte Tiny Houses ist eine Baugenehmigung erforderlich
- Die Ausstattung des Tiny Houses sollte altersgerecht sein
Hausumbau zur Einliegerwohnung – für ältere Gebäude empfohlen
Eine andere Möglichkeit ist der Umbau des Wohnhauses, so dass eine separate Einliegerwohnung mit eigenem Zugang entsteht. Sollte das Haus zu klein sein, kann eine Aufstockung oder ein Hausanbau eine gute Möglichkeit sein, Wohnraum zu schaffen. Ist eine Sanierung des Hauses fällig, kann der Umbau gleich miterledigt werden. Durch das Zusammenlegen der Sanierung und des Umbaus werden die Gesamt-Ausgaben gesenkt. Zudem kann in einigen Fällen auf bestimmte Fördertöpfe zurückgegriffen werden.
Voraussetzungen für den Hausumbau
- Das Haus ist groß genug, damit 2 Wohnungen entstehen können
- Je nach Änderung des Hauses, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden
Voraussetzungen für eine Aufstockung
- Die Statik und Bausubstanz des Hauses erlaubt eine Aufstockung
- Die Aufstockung muss laut Bebauungsplan erlaubt sein
- Eine Baugenehmigung muss eingeholt werden
Voraussetzungen für einen Anbau
- Das Grundstück ist groß genug für einen Haus-Anbau
- Der Anbau muss laut Bebauungsplan erlaubt sein
- Eine Baugenehmigung muss eingeholt werden
Vorteile
- Durch Modernisierungsarbeiten können u. U. staatliche Förderungen abgegriffen werden
- Weniger Energiekosten als bei einem Tiny House
- Bei Hausumbau und Aufstockung unabhängig von der Grundstücksgröße
Weitere Varianten, damit die Familie zusammenbleibt
- Ein kleines Massivhaus bauen: Auf Ihrem Grundstück wird für die Eltern oder die erwachsenen Kinder ein weiteres kleines Massivhaus gebaut.
- Mehrgenerationenwohnen: In Ihrem Haus leben mehrere Generationen unter einem Dach
- Ein Austragshaus für die Eltern oder für die erwachsenen Kinder auf dem eigenen Grundstück
- Eine Scheune wird zum Wohngebäude
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Hausübergabe frühzeitig planen und vorbereiten
Sind die erwachsenen Kinder ausgezogen und haben bereits eine eigene Familie gegründet, können die Voraussetzungen für ein erneutes Zusammenleben schwierig sein. Noch komplizierter wird’s, wenn die Kinder bereits in einem eigenen Haus wohnen. Deshalb sollte man frühzeitig regeln, welchem Kind das Haus zu welchen Konditionen überschrieben wird und wie die drei Generationen (Eltern und die Familie des Kindes mit den Enkeln) gemeinsam zusammenleben wollen.
Vererben mit warmer Hand
Die Hausübertragung sollte frühzeitig finanziell und notariell gemeinsam geregelt werden. Sind mehrere Kinder vorhanden und verbleibt ein Kind im Haus, werden die anderen in der Regel ausbezahlt. Dabei sollte man bedenken, dass geplante Modernisierungen - wie Photovoltaik, Wintergarten, o. ä. - den Hauswert steigern. Das verbleibende Kind muss also den Geschwistern eine höhere “Abfindung” bezahlen, was wieder zu höheren Steuern führen kann. Werden solche Modernisierungen und Anbauten erst später von dem verbliebenen Kind als neuem Hausbesitzer getätigt, ist der auszuzahlende Betrag für die anderen Parteien geringer.
Um möglichen Streit unter den Kindern bzw. Erbberechtigten über den Wert des Hauses zu verhindern, empfiehlt sich eine neutrale Schätzung des Wertes durch fachkundige Gutachter.
Wer das Thema frühzeitig offen mit den eigenen Kindern bespricht und neutrale Beratung von außen (wie Gutachter, Steuerberater und ggf. Rechtsanwalt) mit einbezieht, vermindert das Risiko eines internen Familienstreits – und unnötige Steuerzahlungen.
Um möglichen Streit unter den Kindern bzw. Erbberechtigten über den Wert des Hauses zu verhindern, empfiehlt sich eine neutrale Schätzung des Wertes durch fachkundige Gutachter.
Wer das Thema frühzeitig offen mit den eigenen Kindern bespricht und neutrale Beratung von außen (wie Gutachter, Steuerberater und ggf. Rechtsanwalt) mit einbezieht, vermindert das Risiko eines internen Familienstreits – und unnötige Steuerzahlungen.
Die Steuerfalle: Steuern bei der Hausübergabe!
Lassen Sie sich von einem geeigneten Steuerberater beraten, wer bei einer Hausübergabe / Hausschenkung welche Steuern bezahlen muss. Je nachdem wie die finanzielle Lage der einzelnen Parteien aussieht, ist ein Umbau, eine Modernisierung oder eine Tiny House Beschaffung vor oder nach der Hausübergabe sinnvoller.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den übertragenen Hauswert legal zu reduzieren. Mit der Eintragung einer Wohnzeit auf Lebenszeit (Nießbrauch) wird z. B. der zu übertragene Hauswert deutlich reduziert. Lassen Sie sich bitte dazu von Ihrem Steuerberater oder dem Notar eingehend beraten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den übertragenen Hauswert legal zu reduzieren. Mit der Eintragung einer Wohnzeit auf Lebenszeit (Nießbrauch) wird z. B. der zu übertragene Hauswert deutlich reduziert. Lassen Sie sich bitte dazu von Ihrem Steuerberater oder dem Notar eingehend beraten.
Tiny House oder Umbau: Ökologischer als zwei Häuser
Aus ökologischer Sicht ist ein Umbau oder ein Tiny House umweltfreundlicher als ein weiterer Neubau eines Hauses. Egal ob Umbau oder Tiny House, Sie können sich den teuren Bauplatz sparen. Der Umbau ist aus energieeffizienter Sicht ökologischer als ein Tiny House.
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